Für alle Arbeiter, Angestellte und Pflegebeschäftigte der Länder gilt eine einheitliche Entgelttabelle. Sie besteht aus 15 Entgeltgruppen sowie 2 Grundstufen (1–2) und 4 Entwicklungsstufen (3–6). Der Aufstieg in die nächst höhere Stufe erfolgt dabei in der Regel nach der Dauer der Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber. So ist nach einem Jahr ein Aufstieg in die Stufe 2 vorgesehen, nach zwei Jahren in Stufe 2 ein Aufstieg in die Stufe 3, nach drei Jahren in Stufe 3 ein Aufstieg in die Stufe 4 usw. Die Dauer der Zeiten des Aufstiegs ab Stufe 3 kann leistungsbezogen verlängert oder verkürzt werden