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Aktuelle Ausschreibungen in:

Gehaltsrechner Beamter/In


Bundesbesoldungsordnung W :
Gültig ab 1. August 2004 Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Ost
W 1
W 2
W 3
3.149,94
3.598,28
4.369,34
West
W 1
W 2
W 3
3.405,34
3.890,03
4.723,61

Hinzu tritt der Familienzuschlag. Er beträgt in Stufe 1 (verheiratet) Euro(Ost: 97,38, West: 105,28).
Der kinderbezogene Familienzuschlag beträgt beim ersten und zweiten Kind jeweils Euro(Ost: 83,30, West: 90,05).
Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht er sich um jeweils Euro (Ost: 213,29, West: 230,58).

Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sie müssen lediglich eine Krankenversicherung abschliessen.
Die Krankheitskosten werden je nach Familienstand und Kinderzahl bis zu 70% vom Staat durch eine Beihilfe bezuschusst.
Die Nettogehälter von Beamten liegen daher ca. 20% über den Gehältern von Angestellten.

Weitere informationen zur W-Besoldung

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