Bewerbungsablauf für Professoren/Professorinnen
Die Bewerberin bzw. der Bewerber reicht schriftlich die Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist bei der zuständigen Stelle (in der Regel Rektor/in oder Präsident/in der Hochschule) ein. Es ist darauf zu achten, dass das eigene Profil genau zur Beschreibung der Stelle passt. Anhand der Bewerbungsunterlagen prüft die Hochschulverwaltung die Erfüllung der formalen Einstellungsvoraussetzungen. Die Fakultät bestimmt eine Berufungskommission, der neben Professoren oder Professorinnen auch wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Studenten/innen angehören. Diese trifft an Hand der eingereichten schriftlichen Unterlagen eine Vorauswahl der Personen, die bezüglich der ausgeschriebenen Stelle das Anforderungsprofil am besten erfüllen. Diese Personen werden dann zu einem Probevortrag und Vorstellungsgespräch eingeladen.
Bevor Sie einen erteilten Ruf annehmen, sollten Sie sich in jedem Fall über Vergabedingungen von Funktions- und Leistungszulagen nach der Besoldungsordnung W erkundigen. Denn diese entscheiden über die Entwicklungsmöglichkeiten Ihres Gehalts. Im Vergleich zur Situation an Universitäten gab es bisher an den Fachhochschulen allenfalls sehr schmale Verhandlungsspielräume. Das kann sich in Zukunft ändern, insbesondere durch die Regeln der W-Besoldung. Bei der derzeitigen Finanzausstattung der Hochschulen und der fehlenden Anschubfinanzierung für die W-Besoldung sollte man jedoch zumindest im Bereich der Fachhochschulen keine zu hohen Erwartungen an Sach-, Personal- und Finanzausstattung stellen.
Die Berufungsverhandlungen werden in der Regel mit der Hochschulleitung und dem Dekan bzw. der Dekanin geführt.
Vor Aufnahme von Berufungsverhandlungen sollten Sie sich beim DHV Deutscher Hochschulverband (Universitäten) oder Hochschullehrerbund (hlb) (Fachhochschulen) beraten lassen.
Kurzbeschreibung
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen (in der Regel innerhalb von 1 Monat)
- Onlinebewerbungen sind für die Kommission leichter zu bearbeiten, allerdings an einigen Hochschulen nicht zugelassen
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Erfüllung der formalen Vorschriften durch die Hochschulverwaltung
- Vorauswahl von Kandidaten durch die Berufungskommission aufgrund der schriftlichen Unterlagen
- Einladung der Kandidaten zum Probevortrag und zum Vorstellungsgespräch
- Priorisierung der Kandidaten im Hinblick auf die Besetzung der Stelle
- Einholung von Gutachten externer Hochschullehrer durch den Berufungsausschuss
- Aufstellung der Liste mit drei Kandidaten
- Der Berufungsausschuss legt die Vorschlagsliste mit ausführlicher Würdigung der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung der Bewerber dem Fachbereichsrat zur Entscheidung vor
- Beschluss des Fakultätsrats über die Liste
- Beschluss des Senats und des Präsidenten/Rektors (in manchen Bundesländern ist die Genehmigung durch das Ministerium erforderlich)
- Aufnahme der Berufungsverhandlungen
- Berufung durch den Präsidenten bzw. durch das Ministerium
