Die Online Stellenbörse für Professor/innen und wiss. Mitarbeiter/innen

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Berufungsverfahrensablauf

Die Bewerberin bzw. der Bewerber reicht schriftlich die Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist bei der zuständigen Stelle ein.
Anhand der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Vorauswahl der Personen, die die Voraussetzungen am Besten erfüllen.
Diese Personen werden dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Aufgrund der Bewerbungsunterlagen und des Vorstellungsgesprächs wird die Auswahl der geeigneten Kandidatin bzw. des Kandidaten vorgenommen.

Berufungskommission

  • Mitglieder des Fakultätsrates wählen getrennt nach Gruppen
    (3 – 5 Professorinnen/Professoren, 2 - 4 andere kompetente Mitglieder, möglichst 1 wiss. Mitarbeiter, 1 Studierendenvertreter),
    aber: Professoren haben eine Stimme mehr!

  • Auch Mitglieder anderer Fakultäten wählbar.

  • Stelleninhaber-/Ausscheider sollte nicht Mitglied in der Berufungskommission sein.

  • Das betroffene Institut sollte vertreten sein.

  • Wenn die Lehraufgabe auch andere Fakultäten betrifft, sollten diese beteiligt werden.

  • Die Berufungskommission sollte paritätisch mit gleichem Anteil von Frauen bestzt sein, mit mindestens einer stimmberechtigten Frau, möglichst einer Professorin.

  • Die Gleichstellungsbeauftragte muss gem. § 23 HG beteiligt werden, zu Sitzungen eingeladen werden, sie kann eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

  • Bei schwerbehinderten Bewerbern ist SB-Vertretung zu beteiligen

 

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