
Nach dem Abitur müssen sich jungen Menschen entscheiden, welche berufliche Laufbahn sie einschlagen möchten. Für viele Abiturienten steht fest, dass sie studieren werden; die Wahl der Studienrichtung ist jedoch nicht immer einfach. Es gibt unzählige Möglichkeiten: Mit einem abgeschlossenen Jura-Studium und den entsprechenden Qualifikationen kann man als Rechtsanwalt, Notar oder Richter arbeiten, wenn man sich für die Richtung Betriebswirtschaftslehre entscheidet, hat man Aussichten auf eine leitende Position in einem Unternehmen. Es gibt jedoch auch die geisteswissenschaftlichen Fächer, wie z. B. Germanistik und Romanistik; wenn man sich dafür entscheidet, wird man vielleicht später als Lektor in einem Verlag arbeiten. Man kann sich auch für einen pädagogischen Studiengang einschreiben, um als Lehrer in der Schule einen positiven Einfluss auf die Jugend zu nehmen.
Für Unentschlossene bieten viele Universitäten eine Studienberatung an. Ein potenzieller Student kann mit einem Mitarbeiter dieser Abteilung einen Termin vereinbaren und sämtliche Fragen zum Thema “Studieren in Deutschland” stellen. Meist interessieren sich die Teilnehmer dafür, wie bestimmte Studiengänge aufgebaut sind und welche Zulassungsvoraussetzungen es gibt. Zu diesen Fragen halten die Mitarbeiter in der Regel umfangreiches Informationsmaterial bereit. Nach solch einem Gespräch kann sich der junge Mensch genau überlegen, welche Perspektiven er hat und in welche Richtung er sich beruflich entwickeln möchte.
Wenn man sich für eine Studienrichtung entschieden hat, muss man sich um einen Studienplatz bewerben. Ob man einen Platz erhält oder nicht, hängt von den Zulassungsvoraussetzungen ab. Einige Studiengänge, wie z. B. Medizin, Zahnmedizin und Jura, verfügen über einen Numerus Clausus. Das bedeutet, dass nur derjenige einen Studienplatz erhält, der einen bestimmten Durchschnitt der Abiturnoten nachweisen kann. Dies ist vor allem bei besonders beliebten Studienfächern der Fall. Der Numerus Clausus kann sich für jedes Semester ändern. Wenn für eine Studienrichtung keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, kann man direkt einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Dazu muss man persönliche Daten angeben und die Allgemeine Hochschulreife in Form des Abiturzeugnisses nachweisen.
© charles taylor – Fotolia.com